In unserer Fastenpension dürfen nur gesunde Menschen fasten, wir bieten keine ärztliche Betreuung an. Im Zweifelsfall ist der Aufenthalt mit ihrem Hausarzt/behandelnden Arzt abzusprechen. Bei Fastern über 70 Jahren ist eine ärztliche Bestätigung über die körperliche Eignung fürs Fasten erforderlich. Insbesondere bei Ess-Brech-Sucht/Magersucht und Schwangerschaft sowie schweren, zehrenden Krankheiten ist kein Fasten möglich.
Sollten sie aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig Medikamente einnehmen ist der Hausarzt zu konsultieren, ob diese während der Fastenzeit abgesetzt werden könne, auch bei Einnahmen von blutverdünnenden Medikamenten wie Marcumar und Sintrom muss unbedingt ein Gespräch mit ihrem Arzt stattfinden. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um ein Fasten für Gesunde handelt. Jeder Teilnehmer ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme auftreten, ist ein Arzt aufzusuchen.
Sie bestätigen mit Absenden des Formulars, alle Angaben über ihre Person und Umstände wahrheitsgetreu angegeben zu haben und nehmen die Teilnahmevorrausetzungen zur Kenntnis. Die erfassten Daten werden im Zusammenhang mit Ihrer verbindlichen Reservierung verwendet und gespeichert.